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Christliche Erklärung

Eine Einladung an die  weltweite christliche Gemeinschaft, um unsere Unterstützung für Israel zu zeigen!

UNTERZEICHNEN Sie diese internationale Erklärung der christlichen Unterstützung für jüdisch biblische und eingeborenen Rechte in ihrem angestammten Heimatland.

Bitte unterschreiben Sie und leiten Sie es weiter, um zu helfen, so viele Unterschriften wie möglich zu sammeln – und so der Welt die Solidarität und Kraft der kollektiven christlichen Stimme in Liebe und Unterstützung für Gottes Volk zu zeigen.

LESEN SIE DIE GESAMTE ERKLÄRUNG HIER

 weltweite christlichec

Eine Eerklärung Zu Christlicher Unterstützung Für Jüdisch Biblisch & Indigene Rechte

 

Internationale Christliche Erklärung zu den zeitgenössischen Rechten des Jüdischen Volkes in dem Heimatland Ihrer Vorfahren

Bestimmt für die Weltweite Christliche Gemeinschaft, die Internationale Erklärung der Christlichen Unterstützung für Jüdisch Biblisch und indigene Rechte basiert auf den folgenden Bibelversen und Verheißungen in der Bibel, dem Wort Gottes.

Diese Schriftstellen rufen unmissverständlich und kategorisch alle Bibelgläubigen auf, durch Gebet und Handeln bedingungslose Unterstützung für Israel und das Jüdische Volk, gemäß dem Willen und dem Wort Gottes, zu demonstrieren, so wie erwähnt wird:

  • Gott gab den Vorvätern der Nation Israel ein spezifisches geographisches Land, welches als Eretz Yisrael bekannt ist oder unter dem römischen Namen Palästina. (1. Mose 17:8 48:4; 2. Mose 12:25)

  • Eretz Yisrael heute wird geographisch als modernes Israel anerkannt, was – am allerwichtigsten – ganz Judäa und Samaria einschließt. (Durch die Briten als die ‘West Bank’ benannt.)

  • Rückkehr des Jüdischen Volkes in das Heimatland ihrer Vorfahren, um in Frieden, Sicherheit und Geborgenheit zu leben. (Hesekiel 38:8)

  • Das Jüdische Recht, souverän als Nation und Regierung in ihrem Land von “Dan bis Beerscheba” (2. Samuel 3:10) zu sein.

  • Ein ungeteiltes  Jerusalem ist die ewige Hauptstadt des Jüdischen Volkes  und des Jüdischen Staates. (2. Chronik 6:5-6)

  • Die fortlaufende Gültigkeit der Bündnisverheißungen von Gott an die Juden. (Jesaja 44:21; 49:15-16; 54:10; Jeremia 31:35-36; 33:20-21; 2. Kor. 1:20).

  • Die Anerkennung, dass Christen die Juden in Gottes Bund nicht ersetzt oder abgelöst haben. (Römer 11:1, 18, 26)

  • Der wiederhergestellte Staat Israel als eine Erfüllung von Gottes Bündnisversprechen. (Jesaja 66:8)

  • Das Mandat für die Sammlung der Juden aus allen Nationen in ihr Bündnisheimatland. (Jesaja 43:5-7; 54:7-8; Micha 2:12; Zefania 3:20)

  • Die Hoffnung auf das Kommen des Messias von Israel. (Sacharja 12:10)

 

 

 

In Anlehnung an die UN- Erklärung von 2007 zu den Rechten einheimischer Völker, etabliert dieses Dokument, die Universale Erklärung der Christen, die Ansprüche und die gerechte Anwendung der Menschenrechte, die für die spezifische Situation des Jüdischen Volkes in seiner angestammten Heimat Israel gelten und ihren Wohlstand, ihre Würde und ihr Wohlergehen fördern.  

 

Wir, die Christliche Gemeinschaft weltweit, versprechen demnach unsere Treue gegenüber der Wahrheit von Gottes Wort und der Unterstützung für das Jüdische Volk in ihrem angestammten Heimatland, als:

Geführt durch die Absichten und Prinzipien der Bibel und den guten Glauben an die Erfüllung der Verbindlichkeiten, die durch jeden Gläubigen im Einklang mit der Bibel als Gottes Wort angenommen werden. 

Bestätigen, dass das Jüdische Volk spezifisch von Gott aus allen anderen Völkern der Erde erwählt wurde, während anerkannt wird, dass die Rechte der Juden und aller anderen Völker verschieden sind, sich selbst als anders zu betrachten und als solches respektiert zu werden, das Jüdische Volk hält und ist berechtigt zu der einzigartigen Position, vertraut zu sein mit und bezeichnet zu sein, als Bewahrer des „Buches“, des Wortes Gottes und des monotheistischen Glaubens an den Einen Wahren Gott, den Schöpfer und Meister des Universums; 

Bekräftigend, dass das Jüdische Volk bei der Ausübung seiner Rechte als  Gottes auserwähltes Volk, frei von jeglicher Diskriminierung sein sollte; 

 

Bedacht darauf, dass das Jüdische Volk unter anderem infolge der Kolonialisierung und Enteignung seiner Ländereien, Territorien und Ressourcen unter historischen Ungerechtigkeiten gelitten hat, wodurch es insbesondere daran gehindert wurde, sein Recht auf Entwicklung entsprechend seinen eigenen Bedürfnissen und Interessen und Religion auszuüben; 

Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, die angeborenen Rechte des Jüdischen Volkes zu respektieren und zu fördern, die sich aus seinen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie aus seinen Kulturen, seiner Religion, seinen geistlichen Traditionen, seiner Geschichte und seinen Philosophien ergeben, insbesondere aus ihren Rechten auf ihr Heimatland, Territorien und Ressourcen; 

Anerkennung, dass der Respekt gegenüber dem Wissen, der Kultur, der Religion und den traditionellen Praktiken des Jüdischen Volkes zu einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung und einem angemessenen Umgang mit der Umwelt in seinem Heimatland beiträgt; 

 

Anerkennen der auch dringenden Notwendigkeit, die Rechte des Jüdischen Volkes zu respektieren und zu fördern, wie sie in verbindlichen Verträgen, Vereinbarungen und anderen konstruktiven Vereinbarungen festgelegt wurden, die im April 1920 in San Remo abgeschlossen und anschließend vom Völkerbund (League of Nations) und dessen Nachfolger, den Vereinten Nationen, angenommen wurden; 

Begrüßen der Tatsache, dass sich das Jüdische Volk für politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und religiöse Verbesserungen organisiert hat und sich weiterhin organisiert, um allen Formen der Diskriminierung und Unterdrückung ein Ende zu setzen, wo immer sie gegen das jüdische Volk auftreten; 

 

Überzeugt sein davon, dass die souveräne Kontrolle des Jüdischen Volkes über ihr Land und ihre Ressourcen es ihnen ermöglichen wird, ihre Institutionen, Religion, Traditionen und Kultur zu erhalten und zu stärken und ihre Entwicklung gemäß ihren Bestrebungen und Bedürfnissen zu fördern - und allen anderen Minderheiten, die im Land Israel leben,  Sicherheit und Wohlstand zu bieten; 

 

In Betracht ziehen, dass die Rechte, die in Verträgen, Übereinkünften und anderen konstruktiven Vereinbarungen zwischen Staaten bestätigt wurden, die Rechtmäßigkeit der Rückkehr des Jüdischen Volkes in sein angestammtes Heimatland als ihr souveränes Hoheitsgebiet bestätigen und in einigen Situationen, Angelegenheiten von internationalem Bedenken, Interessen, Verantwortung und Charakter sind; 

Berücksichtigen, dass Verträge, Übereinkünfte und andere konstruktive Vereinbarungen sowie die Beziehungen, die sie repräsentieren, die Grundlage für eine gestärkte Partnerschaft zwischen den jüdischen Völkern und allen Staaten sind;

Anerkennen, dass die Charta der Vereinten Nationen, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Wiener Erklärung und das Wiener Aktionsprogramm die grundlegende Bedeutung des Rechts auf Selbstbestimmung des Jüdischen Volkes in ihrem angestammten Heimatland bestätigen, aufgrund derer es ihnen frei steht, ihren eigenen politischen Status frei zu bestimmen und ihrer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Entwicklung frei nachzugehen; 

 

Anerkennung, dass die Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel 1948 als jüdische nationale Heimat darauf abzielt, die bürgerlichen und religiösen Rechte aller seiner Bürger zu schützen, unabhängig von Rasse oder Religion, und sie die Erfüllung eines jüdischen Staates war, wie er von Hauptalliierten Mächten, dem Völkerbund und der internationalen Gemeinschaft vorgesehen war, wie auch im Mandat für Palästina festgelegt wurde; 

 

Anerkennen, dass nach der Anerkennung Israels als unabhängiger Staat das Mandat für Palästina endete und das Jüdische Volk als Begünstigte des Mandats die Souveränität über das Territorium in seiner Gänze erlangte, in Anbetracht dessen, dass nichts in dieser Erklärung verwendet werden darf, um dem Jüdischen Volk sein Recht auf Selbstbestimmung und Religionsfreiheit zu verweigern, das im Einklang mit internationalem Recht ausgeübt wird; 

Überzeugt, dass die Anerkennung der Rechte des Jüdischen Volkes in dieser Erklärung die harmonischen und kooperativen Beziehungen zwischen den Staaten und dem Jüdischen Volk sowie zwischen allen, im Land Israel lebenden Völkern verbessern wird, basierend auf der Grundlage der Prinzipien von Gerechtigkeit, Demokratie und Respekt für Menschenrechte, Nichtdiskriminierung, Religionsfreiheit und gutem Glauben; 

 

Ermutigung von Staaten, alle ihre Verpflichtungen, wie sie dem Jüdischen Volk gegenüber zutreffen, im Rahmen internationaler Instrumente zu erfüllen und effektiv umzusetzen, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte, Eigentum und souveräne Rechte bezüglich ihrem angestammten Heimatland und in Absprache und Kooperation mit den betreffenden Völkern; 

 

Betonen, dass die Vereinten Nationen eine wichtige und anhaltende Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Rechte des Jüdischen Volkes zu spielen haben, wie dies ursprünglich in den folgenden internationalen Verträgen dargelegt und anerkannt wurde:

 

  • Das am 24. April 1920 auf der San Remo Konferenz in Italien verhandelte rechtsverbindliche Dokument, erkannte die Balfour-Erklärung der britischen Regierung an.

  • Im Vertrag von Sévres vom 10. August 1920, erkennt Abschnitt VII, Artikel 94 & 95 die Erklärung, der Britischen Regierung vom 2. November 1917 an und wurde von anderen alliierten Mächten angenommen zur Errichtung eines nationalen Wohnsitzes für das Jüdische Volk in Palästina, wie später durch den am 24. Juli 1923 ausgearbeiteten Vertrag von Lausanne bestätigt,

  • Die gemeinsame Resolution des amerikanischen Kongresshauses vom 30. Juni 1922, in der das "Mandat für Palästina" einstimmig befürwortet wurde.

  • Die gemeinsame Resolution bestätigt die Etablierung eines Jüdischen Heimatlandes in Palästina, unterzeichnet am 21. September 1922 durch den 29. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika - Warren G. Harding - und noch einmal zwei Jahre später im Anglo-Amerikanischen Vertrag, der durch die US Regierung unterzeichnet wurde.

  • Das "Mandat für Palästina" wurde durch 51 Nationen am 24. Juli 1922 übereinstimmend erklärt und angenommen. Und so bildet diese internationale Verpflichtung zur Ermöglichung einer Jüdischen Nationalen Heimat in Palästina ein verbindliches internationales Abkommen, welches am 23. September 1923 in Kraft trat.

  • Dass Artikel 25 des "Mandats von Palästina“ das Gebiet östlich des Jordanflusses als den 4. Arabischen Staat des Haschimiten von Transjordanien für palästinensische Araber einplant hat und das gesamte Gebiet westlich des Jordanflusses bis zum Mittelmeer als Jüdisches Nationalheimatland vorsieht - einschließlich Judäa und Samaria.

  • Dass das Haschimitische Königreich Jordanien in seinem Friedensvertrag mit Israel von 1994 alle Gebietsansprüche gegenüber Judäa und Samaria aufgab.

  • Die Bestätigung dieser Verträge durch die Internationale Gemeinschaft am 18. April 1946, als die Vermögenswerte und Pflichten des Völkerbundes an die Vereinten Nationen übertragen wurden und in Artikel 80 der neu gebildeten Charta der Vereinten Nationen anerkannt wurden.

  • Die anschließende Anerkennung von Artikel 80 durch den Internationalen Gerichtshof in 3 separaten Fällen vom: 1) 11. Juli 1950; 2) 21. Juni 1971; 3) 9. Juli 2004.

  • Dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 29. November 1947  eine Resolution verabschiedete, in der die Errichtung eines jüdischen Staates in Eretz Yisrel gefordert wurde, die als Resolution 181 bekannt ist.

  • Dieser Teil dieser Resolution 181 der Vereinten Nationen vom 29. November 1947  war eine unverbindliche Empfehlung zur Teilung Palästinas, die von der Umsetzung durch beide, Araber und Juden, abhängig war.

  • Dass die Abstimmung gegen die Resolution 181 durch die arabischen Staaten Ägypten, Libanon, Syrien, Irak und Saudi-Arabien, sich ihrer Umsetzung widersetzt und dass Paragraph C, der einen "… Akt der Aggression gemäß Artikel 39 der Charta…“ verlangt, einen Verstoß gegen Resolution 181 darstellt.

  • Dass die Invasion des Jordanischen Haschemitischen Königreichs im Verlauf des Krieges und die Annexion der Westbank des Jordanfluss Tals 1948 bis 1967 illegal und auch entgegen der UN-Resolution 181 war.

  • Dass der darauffolgende Kriegsakt der Araber gegen Israel im Jahr 1948 die Resolution 181, wie sie im Arbeitspapier des UN-Sekretariats vom 30. Juli 1949 anerkannt wurde, für null und nichtig erklärt hat und somit als null und nichtig erklärt, nicht mehr länger gültige Quelle der Rechte nach internationalem Gesetz ist.

  • Dass die Waffenstillstandsabgrenzungslinien von 1949, die bisher als "Grüne Linie“ unter der Schirmherrschaft des UN-Vermittlers Dr. Ralph J. Bunche bekannt waren, nur eine "Waffenstillstandslinie“ war und niemals eine rechtlich bindende oder anerkannte dauerhafte Grenze darstellten.

  • Israel hat den stärksten Anspruch - basierend auf Rechten der Ureinwohner, historischen Beweisen, einer Jahrtausende langen anhaltenden Präsenz und internationalen Abkommen - auf ganz Israel, wie in den San Remo-Abkommen beschlossen wurde. Dies schließt ganz Jerusalem ein, einschließlich des Tempelbergs, Judäa & Samaria und den Golanhöhen. 

  • Die Anerkennung der Unabhängigkeitserklärung und der Nationalität der wiederhergestellten Nation Israel in ihrem angestammten Heimatland als der Staat Israel am 6. Iyar 5708 oder 15. Mai 1948;

 

Glaubend, dass diese Erklärung ein weiterer wichtiger Schritt vorwärts für die Anerkennung, Förderung und den Schutz der oben genannten Verträge ist, die die Rechte und Freiheiten des jüdischen Volkes in ihrem angestammten Heimatland garantieren und den bestmöglichen Schutz aller im Land Israel lebenden Menschen bietet;

Anerkennen und bestätigen, dass das jüdische Volk Anspruch ohne Diskriminierung auf alle anerkannten Menschenrechte nach internationalem Recht hat und dass die jüdische Volk kollektive Rechte besitzen, die für ihre Existenz, ihr Wohlergehen und ihre ganzheitliche Entwicklung als ein Volk unabdingbar sind; 

 

Erklärung der Gültigkeit und empfohlene Einhaltung aller Staaten und Institutionen der Definition von Antisemitismus gemäß der  Internationalen Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) - insbesondere dessen Definition davon, wie „Anti-Zionismus“ ein Ausdruck des Antisemitismus ist; 

 

Feierlich wird diese Erklärung der christlichen Unterstützung für Rechte der jüdischen Völker als ein Leistungsstandard proklamiert, der im Geiste der Partnerschaft und des gegenseitigen Respekts verfolgt werden soll.

 

 

In der Wahrung des Geistes der Proklamation, die durch den 3. Internationalen Christlich-Zionistischen Kongress abgegeben wurde, der im Februar 1996 in Jerusalem stattfand, verabschieden wir die folgenden Grundsätze:

  • Der einzig wahre Gott, Schöpfer und Meister des Universums, erwählte die altertümliche Nation und das Volk Israel, die Nachkommen Abrahams, Isaaks und Jakobs waren, um Seinen Erlösungsplan für die Welt zu offenbaren.

  • Gottes Bündnisse mit dem Jüdischen Volk sind unveränderlich und als solches war und wird das Jüdische Volk immer der Erwählte und Auserwählte Gottes bleiben.

  • Ohne die Jüdische Nation werden die Erlösungsabsichten Gottes für die Welt nicht erfüllt.

  • Es ist verwerflich, dass Generationen jüdischer Menschen im Namen des Christentums getötet, verfolgt und vertrieben wurden oder in den Bündnissen Gottes mit Israel durch die christliche Kirche ersetzt wurden.

  • Die Nachkommen dieser Kirche sind herausgefordert, Busse zu tun, alle begangenen Sünden oder Sünden der Unterlassung gegen das Jüdische Volk, einzustellen und zu unterlassen.

  • Die moderne Zusammenkunft des Jüdischen Volkes in Eretz Israel und die Wiedergeburt der Nation Israel stehen in Erfüllung mit biblischen Prophezeiungen, wie sie sowohl im Mosaischen als auch im Neuen Bund geschrieben stehen.

  • Christliche Gläubige werden von der Schrift angewiesen, die Hebräischen Wurzeln ihres Glaubens anzuerkennen.

  • Christliche Gläubige sollen aktiv bei dem Erlösungsplan Gottes behilflich sein und daran teilnehmen, welcher die Sammlung des Jüdischen Volkes und dessen vollständige und umfassende Wiederherstellung in Souveränität als wiederhergestellte Nation Israels heute in ihrem angestammten Heimatland fordert.

 

RETURN O' ISRAEL
Return O' Israel (ROI) ist eine Partnerschaft von Christen und Juden, die die biblischen Rechte jüdischer Souveränität im Land Israel anerkennen und unterstützen. Rechte, die gesetzmäßig durch  Internationale regierende Körperschaften in Paris, Frankreich 1919, in San Remo, Italien 1920, im Völkerbund (League of Nations) 1922 und in den neu geformten Vereinigten Nationen 1947 bestätigt wurden. 


Unser Ziel ist es, internationale christliche Unterstützung für die Verwirklichung der vollen jüdischen Souveränität in Israel zu leisten, von der geglaubt wird, dass sie die zukünftige Erlösung von Juden und Christen herbeiführen wird. 

ROI ist auf private Spenden angewiesen und akzeptiert weder direkt noch indirekt öffentliche Mittel von irgendwelchen Regierungen, in- oder ausländisch. ROI Videos, Dokumente und andere Zeitschriften werden der Öffentlichkeit kostenlos angeboten.


AUTOREN: Rev. Anthony Abma & Rabbiner Shmuel H. Solomon   

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